Infektions-Wäschesack mit Aufdruck
Sicheres Verpacken von infektiöser oder kontaminierter Wäsche und Arbeitskleidung
- done85 Liter Füllvolumen
- doneeinseitiger schwarzer Streudruck: "INFEKTIONSWÄSCHE"
- doneSignalfarbe Gelb
- doneextrem hohe Durchstoß- und Reißfestigkeit
- doneFolien (85 µ) dicker, als in der BGR vorgeschrieben
Mit dem Infektions-Wäschesack der Marke PREMIUM kann kontaminierte Wäsche und Arbeitskleidung direkt vor Ort sicher und hygienisch verpackt und für den weiteren, gefahrlosen Transport ohne Infektionsrisiko vorbereitet werden. Bakterien, Keime und Chemikalien bleiben zusammen mit der Wäsche im Wäschebeutel und stellen so keine Gefahr für Personen dar.
Die Signalfarbe Gelb sowie der Aufdruck "INFEKTIONSWÄSCHE" sorgen für die nötige Aufmerksamkeit sowie den sensibilisierten Umgang. Die gelbtransparente PE-LD-Folie ermöglicht es, den Inhalt des Sacks zu erkennen, ohne ihn zu öffnen.
Maße und Volumen des Wäschesacks entsprechen der gängigen Größe vieler Wäschesammelbehälter.
Für Infektions-Wäschesäcke gibt es Richtlinien von den Berufsgenossenschaften bzw. von der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Nichtbeachtung dieser Richtlinien kann mit Verlust des Versicherungsschutzes im Schadensfall geahndet werden. Die relevanten Richtlinien sind die TRBA 250, sowie die DGUV Information 203-084.
In der TRBA 250 steht unter Abschnitt 5.5:
5.5 Umgang mit benutzter Wäsche
5.5.1 Benutzte Wäsche, die bei Tätigkeiten nach Nummer 3.4.2 Absatz 2 oder 3 anfällt, ist unmittelbar im Arbeitsbereich in ausreichend widerstandsfähigen und dichten sowie eindeutig gekennzeichneten Behältnissen zu sammeln. Eine Abstimmung zwischen den Arbeitsbereichen, in denen die Wäsche anfällt, und der Wäscherei ist zur richtigen Sammlung und Kennzeichnung erforderlich.
Hinweis: Details zur Sammlung können den Schriften der Unfallversicherungsträger zur Infektionsgefährdung durch den Umgang mit benutzter Wäsche entnommen werden.
5.5.2 Das Sammeln schließt insbesondere ein:
a) Gesondertes Erfassen von Wäsche, die einem besonderen Waschverfahren zugeführt werden muss.
b) Gesondertes Erfassen von nasser (stark mit Körperflüssigkeiten oder Körperausscheidungen durchtränkter) Wäsche in dichten Behältnissen.
c) Vor dem Abwurf der Wäsche sind Fremdkörper daraus zu entfernen. Wäsche, die Fremdkörper enthält, von denen ein Verletzungsrisiko ausgeht, darf der Wäscherei nicht übergeben werden.
Innerhalb der TRBA 250 wird auf die Richtlinien der DGUV verwiesen. Dort heißt es in der relevanten Richtlinie 203-084 unter Absatz 5.1.5:
Folgende Behältnisse gelten als geeignet:
• Textilsäcke aus einem Material von mindestens 220 g/m2, dessen Kett- und Schusssystem bei dichter Einstellung möglichst ausgeglichen sein soll,
• Reißfeste Kunststoffsäcke (z.B. aus Polyethylen) von mindestens 0,08 mm Foliendicke.
